Betriebliches Eingliederungsmanagement

Was ist BEM?

Gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber nach § 84 SGB IX
Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet für Arbeitnehmer ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, wenn diese unterbrochen oder kontinuierlich während des letzten Jahres 6 Wochen arbeitsunfähig waren. Dies geschieht immer gemeinsam mit dem betroffenen Arbeitnehmer gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Interessenvertretung. Durch die Betrachtung der aktuellen Arbeits- und Gesundheitssituation wird gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, zu erhalten und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Bei der Klärung von Möglichkeiten werden sowohl die betrieblichen als auch die persönlichen Ressourcen berücksichtigt.
 
Unsere Dienstleistungen zum BEM

  • Einführen eines passgenauen BEM-Verfahren in Ihrem Unternehmen
  • Schulung von Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen mit BEM betraut sind
  • Prozessbegleitung des BEM bei der Vorbereitung, Implementierung und Durchführung
  • Durchführung des Case-Managements, Koordinierung, Dokumentation und Steuerung des gesamten Prozesses
  • Unterstützung bei Fragestellungen zu den im BEM-Verfahren einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen sowie zu arbeitsrechtlichen Themen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

 

„Nichts kann den Menschen mehr stärken als das Vertrauen, das man ihm entgegenbringt“

Adolf von Harnack, Theologe

∗ 1851 – † 1930