Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung (GbpB)

Durch eine Erweiterung des Arbeitsschutzgesetzes mit dem § 5 Abs. 3 Nr. 6 (ArbSchG) im Oktober 2013, wird der Arbeitgeber dazu aufgefordert, neben den Gefährdungen, die aus physischen Belastungen hervorgehen, nun auch psychische Belastungen zu beurteilen und Maßnahmen daraus abzuleiten. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind nach § 6 Abs. 1 (ArbSchG) zu dokumentieren und aufzubewahren. Das ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, dazu zählen auch Kleinbetriebe mit nicht mehr als zehn Beschäftigten.
 
Unsere Dienstleistungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die INGEMA Experts beraten Sie umfassend und auf Ihre betrieblichen Strukturen hin zugeschnitten, was Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Psychischen Gefährdungsbeurteilung angeht.

Wir führen die GbpB bei Ihnen im Unternehmen durch und übernehmen das Management des gesamten Prozesses.

Wir unterstützen Sie gezielt bei Einzelschritten.

Wir arbeiten eng mit unserem Netzwerkpartner, dem Zentrum für Arbeitssicherheit in Mainz, zusammen und gewährleisten dadurch eine systemische Beratung. Unsere ausgewählten Methoden fundieren auf wissenschaftlichen Verfahren, die gemäß eines psychologischen Erhebungsverfahrens die erforderlichen Kriterien erfüllen.
 
Ziele der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GbpB) zielt darauf ab, psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zur Intervention einzuleiten. Ziel ist die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten, die Arbeitnehmer in ihrer Tätigkeit zu motivieren, Kosten durch Fehlzeiten und Fluktuation zu senken und die Produktivität sowie das Ansehen des Unternehmens zu steigern.
 
Nutzen einer professionellen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

  • Gesetzliche Vorgaben des ArbSchG werden erfüllt
  • Arbeitsunfähigkeitszeiten wird vorgebeugt bzw. werden verringert
  • Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein weiterer wichtiger Baustein hin zu einem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement
  • Ergebnisse aus dem BEM und der GbpB können sich wertvoll ergänzen
  • Ergebnisse der GbpB sind Grundlage für Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen und kontinuierliche Verbesserungen von Arbeitsbedingungen im Unternehmen
  • Die in § 5 genannten Belastungsfaktoren Arbeitsorganisation, Arbeitsinhalte, Arbeitszeit und Qualifizierung werden berücksichtigt
  • Betriebliche Beispiele zeigen, dass durch eine offensive strukturierte Bearbeitung von psychischen Belastungen sowohl für die Beschäftigten als auch für das Unternehmen gesamt nur Vorteile entstehen
  • Eine systematische Ermittlung und Beseitigung von Schwachstellen im Arbeitssystem kann zu einer Verbesserung von Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit führen (betriebswirtschaftlicher Nutzen)
  • Die Kommunikation im Unternehmen wird verbessert
  • Der einzelne Mitarbeiter erfährt eine Wertschätzung